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Was bedeutet Berufsunfähigkeit ? Onlineversicherungsvergleiche zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 Bedeutung der BU  Hinweise zur BU  Berufsunfaehigkeit 
 
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Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit

(dieser Zeitraum variert je nach Versicherer) ununterbrochenaußerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, 

die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspircht.

Was zahlt der Staat?

Das Rentenreformgesetz, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, bewirkte einschneidende Veränderungen in der BU-Rente. 

Die Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:

  • Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente  in eine Erwerbsminderungsrente für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht kein gesetzlicher Schutz, 
  • wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
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  • Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 
    zum 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 1827 vom 20. Dezember 2000) wurde die gesetzliche Vorschrift, die einen Anspruch regelt, neu gefasst. 
    Erwerbsgemindert sind Sie als versicherte Person wenn Sie keine sechs Stunden mehr am Tag arbeiten können. 

    Es werden 2 Arten von Erwerbsminderungsrenten unterschieden:

    1. ) Teilweise Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeutet dass eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Wenn Sie als Antragsteller für eine Erwerbsminderungsrente
    auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, unabhängig von Ihrem erlernten Beruf, nur noch 3 Std. bis unter 6 Std. pro Tag arbeiten können.

    2.) Vollständige Erwerbsminderungsrente - die Rente wegen voller Erwerbsminderung
    Volle Erwerbsminderung ist dann für Sie als Versicherter gegeben, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, 
    dass von Ihnen, Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt von weniger als 3 Std. pro Tag täglich verrichtet werden können.
    Unabhängig von dieser quantitativen Grenze können andererseits bestimmte qualitative Einschränkungen zur vollen Erwerbsminderung führen, selbst dann, 
    wenn bei Beachtung dieser Einschränkungen noch ein über 3 Std oder gar über 6 Std-stündiges Leistungsvermögen vorliegt. 
    Zu solchen Einschränkungen gehören z.B. die sogenannte Wegefähigkeit, also die Fähigkeit, einen Arbeitsplatz überhaupt erreichen zu können, oder die Summe 
    vieler, ungewöhnlicher Einschränkungen, wie auch die Notwendigkeit betriebsunüblicher Pausen; 

    Wenn die Erwerbstätigkeit nicht mehr regelmäßig ausgeübt werden, so liegt ebenfalls die " Volle" Erwerbsminderung vor. 
  • Berufsschutz entfällt: kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente

  • die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%)
    die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)
    keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann
    Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist

    Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen,wenn sie nicht pflichtversichert sind.
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  • Machen Sie für sich einfach eine Berechnung zur oder einen Quick Check zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
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