 Risikolebensversicherung Unfallversicherung
Die steuerfreie Kapitalauszahlung von Lebens- und Rentenversicherung endete am 31.12.2004.
Die Kapitallebensversicherung ist die in unserem Lande (noch) mit Abstand am meisten gefragte Lebensversicherung. Und das aus gutem Grund: als kapitalbildende Vorsorge für den Todes- und Erlebensfall gewährt sie doppelte Sicherheit - für die Familie und im Alter.
Kapitallebensversicherung Online berechnen
Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Im Erlebensfall - d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters - wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen, Risikoüberschüsse bzw. sog. Sterblichkeitsgewinne) ausgezahlt.
Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich also durch die Überschussbeteiligung. Sie können für gewöhnlich davon ausgehen, dass sich Ihre garantierte Versicherungssumme binnen 27 Jahren verdoppelt. Hier ist jedoch das Ergebnis je nach Versicherung unterschiedlich.
Die private Altersversorgung wird vom Staat unterstützt, indem die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind.
Was ist versichert?
Der Todesfall des Versicherten vor Vertragsablauf.
Der Erlebensfall des Versicherten, d.h. das Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters.
Bei der üblichen kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Versicherungssumme für den Todes- und den Erlebensfall (z.B. Erreichen des Endalters von 65 Jahren) gleich hoch. Manche Versicherer bieten aber auch die Möglichkeit, eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer erhöhten Todesfallleistung oder mit einer erhöhten Erlebensfallleistung abzuschließen. Außerdem gibt es Varianten mit anfänglich reduziertem Beitrag oder anfänglich reduzierter Todesfallleistung.
Wie hoch bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters die Ablaufleistung (der Auszahlungsbetrag, der sich aus garantierter Versicherungssumme und Überschussbeteiligung zusammensetzt) tatsächlich sein wird, kann niemand genau vorhersagen. Die Lebensversicherungsunternehmen behelfen sich mit Beispielrechnungen, die unterstellen, dass die bisher erzielten Ergebnisse auch für die Zukunft zutreffen. Diese Beispielrechnungen sind nicht verbindlich, sondern geben nur einen Anhaltspunkt.
Die Laufzeit des Vertrages sollte auf das Alter abgestellt sein, in dem das Berufsleben beendet und das angesparte Vorsorgekapital benötigt wird. Welches Endalter Sie wählen, hängt natürlich auch von den sich verändernden rechtlichen Eckdaten - insbesondere den entsprechenden Rentenreformen - ab. Möchten Sie früher in Rente gehen, so müssen Sie mit Abschlägen rechnen.
Versicherungsunternehmen tragen diesem Fakt Rechnung, indem sie nicht mehr einen festen Ablaufzeitpunkt festlegen. Statt dessen wählen Sie einen (z. B.) fünfjährigen Zeitraum, die sog. Ablaufphase. Wenn Sie also zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr in Rente gehen möchten, wäre dies Ihre Ablaufphase. Mit deren Beginn steht die vereinbarte Überschussbeteiligung voll zur Verfügung und wird auf Wunsch jederzeit ausgezahlt.
Selbstverständlich ist zur Erhaltung der Steuerbegünstigung einer Lebensversicherung die 12-jährige Laufzeit einzuhalten.
Je früher man eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließt und je länger sie läuft, um so höherer Versicherungsschutz ist mit relativ geringen Beiträgen zu erreichen.
Wie kommt es zur Überschussbeteiligung?
Nach dem heutigen Stand können Sie damit rechnen, dass sich die Versicherungssumme bei einem typischen Vertrag nach 25 bis 30 Jahren verdoppelt. Die durchschnittliche Vertragsdauer eines Lebensversicherungsvertrages beträgt 27 Jahre, während der die eingezahlten Sparbeiträge zu mindestens 90 Prozent (meistens zu 97%) angelegt werden.
Hierbei sind die Beiträge von vornherein über die gesamte Laufzeit festgelegt. Um die garantierten Versicherungsleistungen auch in Zukunft erbringen zu können, werden in den Rechnungsgrundlagen zur Kalkulation der Beiträge äußerst vorsichtige Annahmen getroffen. Dabei sind Zins, Sterblichkeit und Kosten wichtige Größen.
Aufgrund der Beitragskalkulation (Annahmen über erzielbare Zinsen, über Sterblichkeitserfahrung, über Verwaltungskosten) und der rentablen Anlage der Beiträge (höhere erzielte Rendite als angenommen), Sterblichkeitsüberschüsse (die tatsächliche Sterblichkeit ist womöglich geringer als kalkuliert) und niedrigeren Verwaltungskosten (als bei der Beitragskalkulation berechnet) entstehen Lebensversicherungsunternehmen Überschüsse.
Dynamische Lebensversicherung
Gehen Sie optimistisch davon aus, dass Ihr Einkommen und Ihr Lebensstandard mit der Zeit zunehmen. Daraus folgt, dass sich wachsende Ansprüche an die spätere Versorgung und damit an die Höhe der Versicherungssumme ergeben. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, bietet sich der Abschluss einer dynamischen Lebensversicherung an.
Bei dieser zeitgemäßen kapitalbildenden Lebensversicherung werden Beitrag und Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen erhöht. Als Maßstab gilt die Steigerung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Allerdings gibt es auch andere Erhöhungsmöglichkeiten.
Als weiterer Vorteil der dynamischen Lebensversicherung ist zu nennen, dass die Erhöhung der Lebensversicherung nicht von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig ist. Somit wirken sich Erkrankungen, die sich im Laufe der Vertragslaufzeit ergeben, nicht auf die Erhöhungen aus. Und Sie haben die Möglichkeit, zwischenzeitlich auch eine oder maximal zwei Erhöhungen hintereinander auszusetzen. Mehr als zwei Aussetzungen führen allerdings zu erneuten Gesundheitsprüfungen.
Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen (bis 31.12.2004)
Beiträge zur Lebensversicherung können im Rahmen der Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung gilt dies allerdings nur dann, wenn laufende Beitragszahlung und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren vereinbart ist.
Dieser Vorteil erlischt am 01.01.2005 und es treten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die deutlich ungünstiger für Sie sind..
Durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben verringert sich das zu versteuernde Einkommen, woraufhin die Steuerbelastung sinkt. Ebenfalls angerechnet werden die Sozialversicherungsbeiträge, so dass durch die Höchstbeiträge für Versorgungsaufwendungen dieser Vorteil bereits ausgeschöpft ist.
Ausgezahlte Versicherungsleistungen und Überschussanteile sind i.d.R. weder im Todes- noch im Erlebensfall zu versteuern. Voraussetzung hierfür ist bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, dass laufende Beitragszahlung vorgesehen ist und eine vereinbarte Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren (außer im Todesfall) eingehalten wird. Sollte die Versicherung vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt werden, sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Zinsen einkommenssteuerpflichtig.
Todesfallleistungen, die an die bezugsberechtigten Erben erbracht werden, unterliegen der Erbschaftssteuer. Allerdings gibt es hohe Freibeträge, die auf die Lebensversicherung und sonstige steuerpflichtige Erbteile angerechnet werden.
|