 Grund- und Kinderzulage (= staatliche Förderung) Riestervergleich
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Zulagenberechtigt sind alle Personen, die zum geförderten Personenkreis zählen. Die Zulage wird nur in der vollen Höhe fällig, wenn der Altersvorsorgebeitrag eine bestimmte Höhe erreicht (siehe unten).
Zusätzlich hat bei Ehegatten, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und die nicht dauernd getrennt leben, auch ein an sich nicht begünstigter Ehepartner einen eigenen Zulagenanspruch.
Voraussetzung ist, daß auch für den an sich nicht zulageberechtigten Ehepartner ein eigener, auf seinen Namen laufender Altersvorsorgevertrag besteht.
Grundzulage
Die Höhe der Grundzulage beträgt pro Person:
ab 2004 == > 76,00 EUR
ab 2005 == > 76,00 EUR
ab 2006 == > 114,00 EUR
ab 2007 == > 114,00 EUR
ab 2008 == > 154,00 EUR
Kinderzulage
Je Kind und Jahr erhält der Zulagenberechtigte grundsätzlich:
ab 2004 == > 92,00 EUR
ab 2005 == > 92,00 EUR
ab 2006 == > 138,00 EUR
ab 2007 == > 138,00 EUR
ab 2008 == > 185,00 EUR
Die Kinderzulage ist vom Kindergeld abhängig. Bei einer nachträglichen Rückforderung des Kindergelds entfällt auch der Anspruch auf Kinderzulage für den Veranlagungszeitraum.
Anspruchsberechtigter für die Kinderzulage ist grundsätzlich derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht dauernd getrennt lebenden Eltern wird die Zulage regelmäßig der Mutter zugeordnet.
Der Vater erhält nur dann die Kinderzulage, wenn beide Elternteile dies gemeinsam beantragen. Ein entsprechender Antrag ist unwiderruflich und gilt jeweils für ein Beitragsjahr.
Altersvorsorgebeitrag /Eigenleistung
Die Zulagen werden nur in voller Höhe gewährt, wenn der Altersvorsorgebeitrag in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird.
Diese beträgt zusammen mit den Zulagen
Mindestens p.a. ohne Kind mit 1 Kind mit 2 und mehr Kindern
2004 2 Prozent ohne Kind 45 EUR mit 1 Kind 38 EUR mit 2 und mehr Kindern 30 EUR
2005 2 Prozent ohne Kind 45 EUR mit 1 Kind 38 EUR mit 2 und mehr Kindern 30 EUR
2006 3 Prozent ohne Kind 90 EUR mit 1 Kind 75 EUR mit 2 und mehr Kindern 60 EUR
2007 3 Prozent ohne Kind 90 EUR mit 1 Kind 75 EUR mit 2 und mehr Kindern 60 EUR
2008 4 Prozent ohne Kind 90 EUR mit 1 Kind 75 EUR mit 2 und mehr Kindern 60 EUR
der im vorhergehenden Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
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