Privat-Patient im Krankenhaus - Stationäre Krankenzusatzversicherung
Für das Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus benötigen Sie die Private Kranken-Versicherung für Stationäre - Leistungen im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Chefarzt - Behandlung im Krankenhaus also den Stationärtarif für Sie als "Privat-Patient " ...
Muß man in einem Krankenhaus behandelt werden, deckt dieser Tarif alle damit verbundenen Leistungen ab.
Dazu gehört die wichtigste Behandlung:
die Chefarztbehandlung. Weiteres Kriterium ist die Unterbringung in gering mit Betten belegten Räumen (Ein- oder Zweibettzimmer), sowie der Transport zum oder vom Krankenhaus.
Hier ist ganz besonders darauf zu achten, dass im vereinbarten Tarif die Höchstleistung des GOÄ - Satzes (Gebührenordnung der Ärzte) von 2,3fach erstattet wird, da die Krankenhäuser selten darunter abrechnen. Bestimmte ärztliche Leistungen (z.B. Operationen), die über den 7fachen Satz der GOÄ bzw. GOZ hinausgehen, werden dann nicht erstattet, auch wenn es sich um einen Notfall handelt.
Wichtig !!!
Achten Sie daher darauf , dass Ihr Tarif keine Leistungsbegrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ) vorsieht.
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