Risikolebensversicherung
Unfallversicherung
Schwere
Krankheit absichern Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum
variiert je nach Versicherer)
ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der
bisherigen Lebensstellung entspricht.
Was zahlt der Staat?
Das Rentenreformgesetz, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, bewirkte einschneidende Veränderungen in der BU-Rente. Die Leistungen garantieren
keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.
Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:
Umwandlung der Berufsunfähigkeits- in eine Erwerbsminderungsrente
für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
Berufsschutz entfällt: kann eine
andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente
die volle
Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts
statt wie bisher 39%) die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17%
des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)
keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden
pro Tag arbeiten kann Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche
Ansprüche bestehen, wenn sie nicht pflichtversichert sind.
Nicht warten, handeln!
Nahezu jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
vor Erreichen der Altersrente aufgeben. Beantragen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, solange Sie gesund sind. Wann
und ob jemand verunfallt oder erkrankt, ist nicht vorhersehbar.
Wir empfehlen in jedem Fall vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die individuelle Beratung. Auf Wunsch
senden wir Ihnen als unverbindliche Vorabinformation gerne individuelle Angebote per E-Mail zu.
Nachfolgend einige Hinweise zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:
Verzicht auf Verweisung
in der
Berufsunfähigkeitsversicherung Im Wesentlich gibt es unter den verschiedenen Anbietern drei unterschiedliche Handhabungen bezüglich einer Verweisung
im Versicherungsfall:
Die abstrakte Verweisung
Die konkrete Verweisung
Der Verzicht auf Verweisung
Bei der Wahl Ihres Anbieters zur
Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie darauf achten, dass die Verweisung ausgeschlossen wird.
Anzeigefristen
in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Achten Sie bei der Beantragung Ihres Versicherungsschutzes darauf, dass Sie keiner Anzeigepflicht unterliegen. Nachfolgendes
Beispiel verdeutlicht weshalb:
Herr Lehmann ist Taxifahrer und nach einem Bandscheibenvorfall und kurzzeitiger Behandlung im Krankenhaus arbeitsunfähig.
Er rechnet zunächst damit, bald wieder arbeiten zu können. Nachdem jedoch selbst nach mehreren Monaten keine Besserung
eintritt, beantragt er bei seinem Sozialversicherungsträger Rente. Er beantragt die Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nach Eingang der Unterlagen beim Versicherer wird der Anspruch zunächst geprüft und anschließend rückwirkend mit Ablauf des
Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, anerkennt.
Tipp Hätte Herr Lehmann einen Tarif mit Anzeigepflicht abgeschlossen, so hätte er erst ab dem Zeitpunkt der Meldung beim Versicherung
die Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen.
Beginn der Leistungspflicht
in der
Berufsunfähigkeitsversicherung Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, ob die Leistung, nachdem die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand,
ab Beginn der Berufunfähigkeit und nicht erst ab dem siebten Monat geleistet wird.
Befolgung ärztlicher Anordnungen
in der
Berufsunfähigkeitsversicherung Achten Sie bei der Wahl des Tarifes darauf, dass der Leistungsanspruch unabhängig von der Befolgung ärztlicher Anordnungen erfolgt.
Wechsel in gefahrenerhöhenden Beruf Achten Sie weiterhin darauf, dass der von Ihnen gewählte Tarif auch bei einem späteren Wechsel in gefahrenerhöhende Berufe leistet.
Gutachtenerstellung Sie sollten ebenfalls Wert darauf legen, dass die vom Versicherer benötigten Gutachten bedingungsgemäß von neutralen und unabhängigen
Fachärzten erstellt werden.
Leistungsausschlüsse
Einige Verträge
Berufsunfähigkeitsversicherung
beinhalten Leistungsausschlüsse. Zum Beispiel: Leistungsausschluss bei Luftfahrten Leistungsausschluss bei Kfz- Veranstaltungen Leistungsausschluss bei berufsmäßigem Strahlenrisiko oder Bestrahlung zu Heilzwecken Achten Sie bei Vertragsabschluß darauf, dass der Versicherer auf Ausschlüsse dieser Art verzichtet.
Antragsfragen
in der Berufsunfähigkeitsversicherung Beantworten Sie die im Antrag
zur
Berufsunfähigkeitsversicherung gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Anderen Falls gefährden
Sie Ihren Versicherungsschutz also
die Leistungen aus der
Berufsunfähigkeitsversicherung.
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