Kindermitversicherung
für Schwere Krankheiten (Dread Disease) Dread-Disease-Police
Welche Grundsätze für die
Kindermitversicherung gelten bei der
Skandia Dread Disease Versicherung ?
(Stand: 01.10.2011)
Kindermitversicherung Mitversicherte Kinder
bei der Skandia Dread Disease Versicherung
Die leiblichen Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder (im Haushalt der Versicherten Person lebende
Kinder des Ehepartners)
der Versicherten Person sind ab einem Alter von 30 Tagen und bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres mitversicherte
Kinder im Sinne dieser Bedingungen.
Versicherungsschutz besteht für jedes Kind der Versicherten Person, dass als mitversichertes Kind im
Sinne dieser
Bedingungen gilt.
Ausgeschlossen und damit keine mitversicherten Kinder im Sinne dieser Bedingungen sind solche Kinder, für die
die
Skandia Dread Disease Versicherung
vor Vertragsschluss bereits eine Leistung aus anderen mit
der Skandia Dread
Disease Versicherung
abgeschlossenen Dread Disease Verträgen derselben Versicherten Person erbracht haben.
Leistung für mitversicherte Kinder bei der Skandia Dread Disease Versicherung
Die Höhe bei der Skandia Dread Disease Versicherung
der Versicherungsleistung aus der Kindermitversicherung beträgt
50 % der zum Zeitpunkt des Eintritts der schweren Erkrankung bzw. des schweren Unfalls für den jeweiligen Leistungsfall
vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch 35.000,00
€. Eine Leistung aus diesem Vertrag wird für jedes
mitversicherte Kind nur einmal erbracht. Es wird danach nicht mehr als mitversichertes Kind im Sinne dieser Bedingungen
angesehen.
Karenzzeit in der Kindermitversicherung bei der Skandia Dread Disease Versicherung uvm.
einfach anfordern.
* TIPP
- Hinweis
Die Höhe der Leistung in einer Police für Schwere Krankheiten:
Wir empfehlen Ihnen die Höhe der Leistung die Sie versichert haben wollen, mit einem
Versicherungsmakler in Ruhe zu besprechen. Oftmals benötigt man einen niedrigeren
Versicherungsschutz - oder eine kleine Versicherungsleistung.
Eine individuelle
Beratung richtet sich nach den von Ihnen bereits bestehenden Verträgen und Vorsorge
Maßnahmen die
Sie in der Vergangenheit bereits abgeschlossen haben.
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