Privat-Patient im Krankenhaus
Für das Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus benötigen Sie die Private
Krankenversicherung für Stationäre - Leistungen im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Chefarzt - Behandlung im Krankenhaus also den Stationärtarif für Sie als "Privat-Patient " ...
Muß man in einem Krankenhaus behandelt werden, deckt dieser Tarif alle damit verbundenen Leistungen ab.
Dazu gehört die wichtigste Behandlung:
die Chefarztbehandlung. Weiteres Kriterium ist die Unterbringung in gering mit Betten belegten Räumen (Ein- oder Zweibettzimmer), sowie der Transport
zu dem Krankenhaus
Ihrer Wahl.
Hier ist ganz besonders darauf zu achten, dass im vereinbarten Tarif die Höchstleistung des GOÄ - Satzes (Gebührenordnung der Ärzte) von
2,3 fach erstattet wird, da die Krankenhäuser selten darunter abrechnen. Bestimmte ärztliche Leistungen (z.B. Operationen), die über den
7 fachen Satz der GOÄ bzw. GOZ hinausgehen, werden dann nicht erstattet, auch wenn es sich um einen Notfall handelt.
Wichtig für Ihre Krankenzusatzversicherung !!!
Achten Sie daher darauf , dass Ihr Tarif keine Leistungsbegrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ) vorsieht.
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