Der private Hundehalter haftet,laut BGB § 833 für Schäden, die der Hund verursacht. Selbst wenn Sie keine Schuld trifft. Tatsache ist dass wenn Sie diesen Hund besitzen, werden Sie haftbar gemacht (Gefährdungshaftung) schützen Sie sich durch eine Hundehalterhaftpflicht Versicherung
Jeder, der privat einen Hund hält und liebt braucht eine Hundehalterhaftpflichtversicherung.Denn Sie haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Hundehalter auch ohne Ihr Verschulden.
In der Hundehalterhaftpflicht Versicherung sind Sie als Versicherungsnehmer Versichert und zwar in Ihrer Eigenschaft als der Tierhalter.Wenn Sie einen neue Hund kaufen wollen und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht oder Private Haftpflicht Versicherung haben, sollten Sie dies der Versicherung,melden und ggf schon im Vorfeld am dem Datum des Erwerbs den Versicherungsschutz beantragen, bzw. sicherstellen.
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