Der private Pferdehalter haftet,laut BGB § 833 für Schäden, die das Pferd verursacht.
Selbst wenn Sie keine Schuld trifft. Tatsache ist dass wenn Sie dieses Tier besitzen, werden
Sie haftbar gemacht (Gefährdungshaftung) schützen Sie sich durch eine Pferdehalterhaftpflicht Versicherung
Jeder, der privat ein Pferd hält und reitet braucht eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung.Denn Sie haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Tierhalterauch ohne Ihr Verschulden.
In der Pferdehalterhaftpflicht Versicherung sind Sie als Versicherungsnehmer Versichert und zwar in Ihrer Eigenschaft als der Tierhalter.Wenn Sie ein neues Pferd kaufen wollen und Sie bereits eine Pferdehalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies der Versicherung,melden und ggf schon im Vorfeld am dem Datum des Erwerbs den Versicherungsschutz beantragen
Informationen und Antworten auf Fragen zur PHV finden Sie hier:
PHV Service von A wie Ausfall bis W Weideschaden
Hundehaftpflicht
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