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Wer oder was ist in der Reisekrankenversicherung denn versichert?

Reisekrankenversicherung - Auslandsreisekrankenversicherung
Wer oder was ist versichert?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Krankheitskosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde.

Zudem erstreckt sich der Versicherungsschutz lediglich auf die in der gesetzlichen Krankenversicherung des Gastlandes üblichen Leistungen.

In Ländern, mit denen kein Abkommen getroffen wurde, besteht für gesetzlich Krankenversicherte kein Versicherungsschutz.

Medizinische Behandlungen im Ausland können jedoch sehr teuer werden. Vor allem Krankenhausaufenthalte sind aus der Urlaubskasse kaum bezahlbar.

Auch werden Kosten für notwendige Rücktransporte von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz auf Reisen.


Sie können als Dienstleister z.B. Reisebüro, BKK, AOK, Makler etc...auf Ihrer Homepage Ihren Kunden diesen Service anbieten ??
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