Die eVB elektronische Versicherungsbestätigung eVB-kfz
| Oldtimer-Versicherung |
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Der Ablauf bei Ausstellung einer Versicherungsbestätigung zum Abruf ab 1. 3. 2008:
Bei einer geplanten Neuzulassung stellen Sie den Antrag auf die Versicherungsbestätigung bei Ihrem
Versicherungsmakler der Ihnen diesen Online - Service eVB zur Verfügung stellt.
Empfehlung
Ihr Makler VU Zulassungsdienst Autohaus oder wir übermitteln alle erforderlichen Daten von Ihnen als Versicherungsnehmer bzw. Halters an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV). Die Daten werden dort gespeichert. Auf elektronischem Wege wird eine VB (Versicherungsbestätigung)-Nummer - eine Art PIN-Nummer - an das Versicherungsunternehmen oder den Makler übermittelt.
Die Versicherungsbestätigung wird später benötigt, um bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung zu beantragen. Die Zulassungsstelle fordert anhand der VB-Nummer (PIN-Nummer) auf elektronischem Wege über das KBA die Daten des Versicherungsnehmers vom GDV ab. Von dort aus werden die Daten zum Abgleich innerhalb von Sekunden via KBA an die Zulassungsstelle geleitet. Die Bestätigung der VB-Nummer oder eVB elektronische Versicherungsbestätigung und der Abgleich der Versicherungsdaten erfolgt in der Zulassungsstelle. Die Zulassungsdaten werden nach erfolgter Zulassung an das KBA übermittelt und an die zentrale Stelle der GDV weitergeleitet. Damit ist der komplette Prozess einer KFZ-Zulassung abgeschlossen.
Der Ablauf bei Ausstellung einer Versicherungsbestätigung zur Übermittlung ab 1. 9. 2008:
Bei einem Versicherungswechsel, weil Sie zum 30.11. Ihre bestehende Versicherung gekündigt haben und einen anderen Versicherer ab dem 01.01. des Folgejahres auswählten, diese sogenannte "Umdeckung zum Jahreswechsel", wird sich für Sie der Abwicklungsprozess zum 1. 9. 2008 zu Ihrem Vorteil ändern.
Die neue Versicherungsgesellschaft XY übermittelt dabei die VB-Daten an die zentrale Stelle der GDV. Dort werden die Daten geprüft und elektronisch über das KBA an die Zulassungsstelle weitergeleitet. Sobald die Mitteilung über die neue Versicherungsgesellschaft XY bei der Zulassungsstelle eingegangen ist, erhält sowohl die bisherige Versicherung - Gesellschaft "die Alte" als sowie die neue Versicherungsgesellschaft xy eine entsprechende Mitteilung darüber was geschehen soll.
Ihr Vorteil : so ist es zumindest geplant...Sie brauchen dann als Versicherungsnehmer nicht mehr zur Zulassungsstelle.
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